Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz Q-Care Blog

Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft für Bewerber aus dem Ausland neue Möglichkeiten, um in Deutschland arbeiten zu können oder eine Ausbildung zu durchlaufen. Qualifizierte Arbeitskräfte sollen mit weniger bürokratischem Aufwand konfrontiert und somit schneller in Deutschland erwerbstätig werden können. Wir fassen zusammen, welche Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum 1. März 2024 greifen.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: das gilt ab März 2024

Berufserfahrung und Abschluss

Menschen aus Drittstaaten können nun in Deutschland eine Arbeit aufnehmen, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss mitbringen. Für Berufserfahrene muss die ausländische Berufsqualifikation künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt werden. Das soll die Verfahren verkürzen. Sofern der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, muss eine Gehaltsschwelle eingehalten werden. Der Arbeitgeber kann nun auch entscheiden, welche Deutschkenntnisse für die jeweils zu besetzende Position erforderlich sind.

Anerkennung der Berufsqualifikation

In vielen Gesundheits- und Pflegeberufen muss die Berufsqualifikation weiterhin anerkannt werden. Bisher musste die Anerkennung vor der Einreise absolviert werden. Nun sieht das Fachkräfteeinwandereungsgesetz vor, dass dieses Verfahren zukünftig nach der Einreise nach Deutschland angestoßen werden kann. Hierfür müssen Fachkraft und Arbeitgeber eine sog. Anerkennungspartnerschaft vereinbaren, die Fachkraft erhält dann einen Aufenthaltstitel für zunächst ein Jahr. Sofern eine Anpassungsqualifizierung erforderlich ist, kann der Aufenthalt auf bis zu drei Jahre verlängert werden.

Für Arbeitgeber bedeutet das eine schnellere Beschäftigung der gewünschten Fachkraft. Arbeitnehmer können während der Nachqualifizierung bereits in Deutschland arbeiten und sammeln so weitere Berufserfahrung und erweitern gleichzeitig ihre berufsbezogenen Deutschkenntnisse.

Zur Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation kann eine Qualifikationsanalyse in Deutschland durchgeführt und hierfür eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu sechs Monaten zuerkannt werden. Hierbei werden Deutschkenntnisse auf Niveau A2 vorausgesetzt.

Ausbildungsplätze für die Fachkräfte von morgen

Absolventen einer Ausbildung in Deutschland sind die Fachkräfte von morgen! Nun können Menschen, die eine Ausbildung in Deutschland durchlaufen möchten, dies bis zu einem Alter von maximal 35 (vorher 25) Jahren tun. Die Vorrangprüfung wird abgeschafft, damit Betriebe freie Ausbildungsplätze schneller besetzen können. Auch geduldete Menschen können eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung erhalten, sofern ihr Lebensunterhalt gesichert ist.

Asylbewerber und kurzzeitige Beschäftigung

Asylbewerber, die vor dem 29.03.2023 eingereist sind und eine Arbeitsstelle bzw. Angebot und die entsprechenden Qualifikationen vorweisen, können eine Rücknahme des Asylverfahrens und stattdessen eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen.

Auch für eine kurzzeitige Beschäftigung von bis zu acht Monaten können tarifgebundene Arbeitgeber ausländische Fachkräfte anwerben, im Jahr 2024 wird dafür ein Kontingent von 25.000 bereitgestellt.

Fachkräfteeinwanderung für Zukunftsfähigkeit und Wohlstand

In Deutschland fehlen in vielen Branchen gut ausgebildete Fachkräfte. Der Fachkräftemangel stellt ein großes Problem für die deutsche Wirtschaft dar. Mit dem Abbau bürokratischer Hürden soll Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver werden. So will Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit den Verbesserungen dafür sorgen, „dass die Fachkräfte in unser Land kommen können, die unsere Wirtschaft seit Jahren dringend braucht.“ In Deutschland fehlen laut Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) rund 630.000 Fachkräfte. Ohne qualifizierte Einwanderung werden Unternehmen ihren Bedarf an Fachkräften nicht decken können. Dabei ist es ist sinnvoll, den Zuzug aus Staaten zu fördern, die nicht vom demografischen Wandel betroffen sind, also ausländische Fachkräfte auch außerhalb der EU zu rekrutieren. Viele der Kandidaten aus sog. Drittstaaten sind bestens ausgebildet und hoch motiviert. Um Wohlstand und wirtschaftliches Wachstum auch zukünftig sicherzustellen, muss Deutschland für qualifizierte sowie zukünftige Fachkräfte noch attraktiver werden.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Chancenkarte neu ab 1. Juni 2024

Ab 1. Juni 2024 werden die Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung um die sogenannte Chancenkarte erweitert. Auf Basis eines Punktesystems wird ein Aufenthalt in Deutschland für maximal ein Jahr ermöglicht, um einen Arbeitsplatz zu suchen. Zu den Auswahlkriterien für den Erhalt der Chancenkarte zählen u.a. Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. Weiterhin muss ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Abschluss vorgelegt werden und der Lebensunterhalt gesichert sein. Mit einer Chancenkarte können auch Interessenten nach Deutschland kommen, die eine Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation absolvieren wollen.

Experten für internationale Fachkräfte

Wir bei Q-Care sind in über 10 Jahren eigener Unternehmertätigkeit Profis in der Personalbeschaffung geworden, denn wir standen regelmäßig selbst vor der Herausforderung, gute Arbeitskräfte zu finden. Mit diesem Erfahrungshintergrund haben wir uns auf die Vermittlung der am Industriestandort Deutschland besonders gefragten Berufszweige spezialisiert: Ingenieure, IT-Spezialisten sowie Pflegepersonal und Auszubildende.

Wir kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und unterstützen Sie bei der Rekrutierung passgenauer ausländischer Fachkräfte. Unsere Kandidaten sind gut ausgebildet, hochmotiviert und mit zertifizierten Sprachkursen und weiteren Integrationsmaßnahmen auf das Leben und Arbeiten in Deutschland optimal vorbereitet.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, wir klären alle grundlegenden Fragen im Erstgespräch oder schicken Sie uns direkt eine Anfrage für Ihren Bedarf.

Bild: Leandro Aguilar @ pixabay