Fachkräfteeinwanderungsgesetz Blog Q-Care

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: was ist neu?

Ende März wurde der Gesetzentwurf zur Reformen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Ausländischen Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern soll damit der Weg in den deutschen Arbeitsmarkt weiter erleichtert werden. Wir haben für Sie zusammengefasst, was genau dahintersteckt und welche Erleichterungen Arbeitgeber kennen sollten.

Zuwanderung gegen Fachkräftemangel

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll dazu beitragen, den Fachkräftemangel in gewissen Branchen zu lindern und damit das Wirtschaftswachstum zu beschleunigen. Bereits das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem Jahr 2020 sollte die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften erleichtern. Insbesondere ging es darum, die Anforderungen an die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten, also Staaten außerhalb der Europäischen Union, zu vereinfachen. Fachkräfte, die über eine anerkannte Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss und ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, sollten einfacher zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland einwandern können. Auch sollte der Zugang zum Arbeitsmarkt für ausländische Absolventen einer Ausbildung in Deutschland erleichtert werden.

Moderneres Einwanderungsrecht als Drei-Säulen-Modell

Das Einwanderungsrecht umfasst alle rechtlichen Vorschriften, Verfahren und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Integration von Ausländern. Das Drei-Säulen-Modell besteht aus Fachkräftesäule, Erfahrungssäule und Potenzialsäule, wobei die Fachkräftesäule zentrales Element der Einwanderung bleiben soll. Dabei wird es Kandidaten aus Nicht-EU-Ländern mit einem deutschen oder einem in Deutschland anerkannten Abschluss ermöglicht, in einer qualifizierten Beschäftigung zu arbeiten.

Blaue Karte EU

Auch für die seit 2009 bestehende Blue-Card-Richtlinie haben die EU-Staaten Neuerungen beschlossen. In der Fachkräftesäule soll es Menschen aus Nicht-EU-Ländern mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss ermöglichen, in allen qualifizierten Berufen zu arbeiten. Hierbei ist geplant, die Mindestverdienstgrenze für akademische Fachkräfte zu senken. Auch Absolventen einer dreijährigen Berufsausbildung sollen bei Vorlage eines Arbeitsangebotes die Blue Card erhalten können. Die besonders gefragten IT-Spezialisten sollen künftig bei Nachweis bestimmter non-formaler Qualifikationen eine Blaue Karte EU erhalten können. 

Berufserfahrung und ausländischer Abschluss

In der Erfahrungssäule sollen ausländische Fachkräfte zukünftig auch ohne einen in Deutschland anerkannten Abschluss in nicht reglementierten Berufen arbeiten dürfen. Hierfür sind mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie ein im Herkunftsland anerkannter Berufs- (mindestens zweijährige Ausbildungsdauer) oder Hochschulabschluss erforderlich. Damit diese Fachkräfte nicht zu Niedriglöhnen engagiert werden, muss außerdem eine Tarifbindung bestehen oder eine Gehaltsschwelle eingehalten werden. Falls die Gehaltsschwelle nicht erreicht wird, kann über eine Anerkennungspartnerschaft ein Beschäftigungsverhältnis noch vor dem Anerkennungsverfahren beginnen und fehlende Qualifikationen parallel vor Ort nachgeholt werden. Durch diese Regelungen werden vereinfachte und kürzere Verfahren erwartet.

Chancenkarte zur Arbeitssuche

Über die Potenzialsäule sollen Menschen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss auch ohne Arbeitsvertrag zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen können. Die Vergabe der sogenannten Chancenkarte soll nach einem Punktesystemerfolgen und einen Aufenthalt bis zu einem Jahr ermöglichen. Neben Qualifikation, Sprachkenntnissen (Deutsch- oder auch Englischkenntnisse) und Berufserfahrung zählen Deutschlandbezug und Alter zu den Auswahlkriterien.

Weniger Bürokratie

Der einheitliche Fachkräfte-Begriff umfasst Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung. Weiter verbessert wurde auch der Arbeitsmarktzugang für IT-Spezialisten, die bei entsprechender Berufserfahrung bereits ohne formalen Abschluss nach Deutschland kommen konnten. Die neue Sonderregelung soll eine Absenkung der Gehaltsschwelle und den Verzicht auf Nachweis von Deutschkenntnissen beinhalten.

Spezialisten für die internationales Recruiting

Der Fachkräftemangel ist ein immer größeres Problem für Arbeitgeber. Wir bei Q-Care unterstützen Sie beim Recruiting passgenauer ausländischer Fachkräfte. Unsere Kandidaten sind gut ausgebildet, hochmotiviert und mit zertifizierten Sprachkursen und weiteren Integrationsmaßnahmen auf das Leben und Arbeiten in Deutschland optimal vorbereitet.

Q-Care ist auf die am Industriestandort Deutschland besonders gefragten Berufszweige spezialisiert: Ingenieure, IT-Spezialisten sowie Pflegepersonal und Auszubildende. Gerne klären wir alle grundlegenden Fragen in einem Erstgespräch. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.